17.09.2008, 11:49
Die Entscheidung wurde im Hinblick auf Artikel 6 der GO...
... geprüft. Die abgegebene Stimmengesamtzahl wird von 33 auf 32 geändert.
Auch unter Abzug der einen Stimm-Enthaltung ergibt sich kein anderes Ergebnis, da eine absolute Mehrheit nicht erreicht wurde.
Zitat:Artikel 6: Änderungen an der Geschäftsordnung
1. Änderungen an dieser Geschäftsordnung können durch den Beirat nach Artikel 2 (1) mit absoluter Mehrheit der abgegebenen
Stimmen beschlossen werden.
2. Eine Ausgliederung der Gesamtkarte oder der Vorwahlvergabe kann nicht erfolgen.
3. Für andere Beschlüsse als die Änderung der Geschäftsordnung ist eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen für den Beschluss nötig. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt.
... geprüft. Die abgegebene Stimmengesamtzahl wird von 33 auf 32 geändert.
Auch unter Abzug der einen Stimm-Enthaltung ergibt sich kein anderes Ergebnis, da eine absolute Mehrheit nicht erreicht wurde.

