17.09.2008, 12:30
Eine Überprüfung des Abstimmungsergebnisses im Hinblick auf Artikel 6 GO...
... ergab keine Änderung des Endergebnisses, da die Stimmenthaltungen das Ergebnis nicht beeinflussen.
Zitat:Artikel 6: Änderungen an der Geschäftsordnung
1. Änderungen an dieser Geschäftsordnung können durch den Beirat nach Artikel 2 (1) mit absoluter Mehrheit der abgegebenen
Stimmen beschlossen werden.
2. Eine Ausgliederung der Gesamtkarte oder der Vorwahlvergabe kann nicht erfolgen.
3. Für andere Beschlüsse als die Änderung der Geschäftsordnung ist eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen für den Beschluss nötig. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt.
... ergab keine Änderung des Endergebnisses, da die Stimmenthaltungen das Ergebnis nicht beeinflussen.

