20.09.2008, 09:16
Grundsätzlich ist ein Widerspruch doch immer nur als Aufschub zu betrachten. Denn wenn sich der Grund für die Inaktivitätsfeststellung nicht ändert, kann diese sofort wieder beantragt werden.
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[Widersprichsfrist] Löschung von Oceania und Tauroggen
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