25.09.2008, 04:07
Herr Lohar har Recht. Absolute Mehrheiten sind zumindest im OIK - Kontext die einzige Ausnahme, in der Enthaltungen sozusagen als Nein-Stimmen gewertet werden muessen. Dies trifft, wenn ich mich jetzt nicht irre, einzig und allein bei GO-Aenderungen zu.
Ansonsten werden bei saemtlichen anderen Beschluessen aktive und passive Enthaltungen bei der Auszaehlung nicht beruecksichtigt. (siehe GO)
Ansonsten werden bei saemtlichen anderen Beschluessen aktive und passive Enthaltungen bei der Auszaehlung nicht beruecksichtigt. (siehe GO)

