12.10.2008, 19:58
Ich verkünde folgendes Abstimmungsergebnis:
Ja: 9
Nein: 8
Enthaltung (nicht abgegebene Stimme): 5
Ungültig: 1*
*Der Delegierte von Dionysos gab zu seiner Stimmabgabe einen Kommentar ab. Gemäß Artikel 5, Satz 7 ist seine Stimme als ungültig zu werten:
Gemäß §10, Absatz 1 Kartenregelwerk ist damit die benötigte Mehrheit erreicht, da Enthaltungen nicht gezählt werden. Nachfolgender Antrag wurde damit erfolgreich verabschiedet, das Kartenregelwerk wird wie folgt geändert:
Ja: 9
Nein: 8
Enthaltung (nicht abgegebene Stimme): 5
Ungültig: 1*
*Der Delegierte von Dionysos gab zu seiner Stimmabgabe einen Kommentar ab. Gemäß Artikel 5, Satz 7 ist seine Stimme als ungültig zu werten:
Zitat:7. Bei öffentlicher Abstimmung, ist bei der Stimmabgabe das abstimmende Mitgliedsland anzugeben. Editierte oder kommentierte Stimmabgaben sind als ungültig zu werten. Gleiches gilt für mehrfache Stimmabgabe eines Mitgliedslandes.
Gemäß §10, Absatz 1 Kartenregelwerk ist damit die benötigte Mehrheit erreicht, da Enthaltungen nicht gezählt werden. Nachfolgender Antrag wurde damit erfolgreich verabschiedet, das Kartenregelwerk wird wie folgt geändert:
Zitat:§8 Löschung von der Karte
1. Ein Staat wird gelöscht, wenn
a) er nicht spätestens 60 Tage nach der Kartenplatzreservierung einen Antrag auf Eintragung stellt. Die Reservierung entfällt;
b) er im öffentlichen Forum der Abteilung für Kartographie den Wunsch äußert gelöscht zu werden und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird;
c) aufgrund eines Vorschlages des Direktoriums durch einen Beschluss des Beirats mit einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen seine Inaktivität festgestellt wird und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
2. Im Falle des Widerspruchs ist der Staat verpflichtet seine Aktivität in einem Zeitrahmen von zwei Monaten wieder aufzunehmen und diese so nachzuweisen, wie es auch bei einer Reservierung und Eintragung gefordert wird.
3. Wird ein Staat innerhalb eines Zeitrahmes von sechs Monaten mehrmals zur Löschung wegen Inaktivität vorgeschlagen und diese durch den Beirat festgestellt, obliegt es den vetoberechtigten Nationen über die Annerkennung eines möglichen Widerspruchs des betroffenen Staates gegen die Löschung zu entscheiden. Wird die Annahme verweigert, in dem sich 2/3 der vetoberechtigten Nationen dafür aussprechen, wird der Staat von der Karte gelöscht.
4. Das Recht auf erneute Eintragung durch einen Antrag nach § 3 (3) wird hiervon nicht berührt.
5. Eine Löschung durch andere Gründe als die in den Abs. 1. genannten ist unzulässig.

