Ihr Forum ist zur Zeit geschlossen.

[Gebietszusammenschluss] Imperianisches Archipel & Dreibürgen
#2
Ich stelle fest, dass der Antrag gültig ist.
Nach §5 Absatz 2 ist außerdem festzustellen, dass beide Nationen länger als 6 Monate auf der Karte verzeichnet sind, womit ebenfalls keine Veti von beanchbarten Nationen eingelegt werden können.

Der Gebietszusammenschluss ist damit rechtskräftig.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Gerd Falkenstein - 16.10.2008, 13:15

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste