16.10.2008, 13:15
Ich stelle fest, dass der Antrag gültig ist.
Nach §5 Absatz 2 ist außerdem festzustellen, dass beide Nationen länger als 6 Monate auf der Karte verzeichnet sind, womit ebenfalls keine Veti von beanchbarten Nationen eingelegt werden können.
Der Gebietszusammenschluss ist damit rechtskräftig.
Nach §5 Absatz 2 ist außerdem festzustellen, dass beide Nationen länger als 6 Monate auf der Karte verzeichnet sind, womit ebenfalls keine Veti von beanchbarten Nationen eingelegt werden können.
Der Gebietszusammenschluss ist damit rechtskräftig.

