27.10.2008, 19:14
Dem Antrag vom 07.10.2008 auf Annulierung der Änderung des Artikel 8 Kartenregelwerkes.....
.... wurde durch Beschluss des Beirates vom 27.10.2008 angenommen.
Artikel 8 wird in die Altfassung zurück versetzt.
Zitat:Original von Stanislav Goldmann
Ich stelle hiermit den Antrag, die laufende Abstimmung zur Änderung § 8 Kartenregelwerk zu beenden und zu annulieren (Links zu Diskussion und Abstimmung).
Begründung: mit der Änderung des Kartenregelwerkes werden neue Gründe für die Löschung von Staaten eingeführt. Dies ist jedoch nach §10.2 unabänderlich.
Die die geltenden Regularien und Absprachen zwischen BIK und OIK verleugnende Haltung des Vizedirektors Bailey ist in der verlinkten Diskussion hinreichend deutlich geworden. Die anderen Direktoren sind hiermit aufgefordert Stellung zu beziehen und einzuschreiten. Es geht letztlich um den Fortbestand der OIK. Denn diese verliert durch diese Selbstauflösung der OIK im vereinbarten Sinne das Recht zur weiteren Fortführung der BIK-Karte.
Zitat:Neufassung
§8 Löschung von der Karte
1. Ein Staat wird gelöscht, wenn
a) er nicht spätestens 60 Tage nach der Kartenplatzreservierung einen Antrag auf Eintragung stellt. Die Reservierung entfällt;
b) er im öffentlichen Forum der Abteilung für Kartographie den Wunsch äußert gelöscht zu werden und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird;
c) aufgrund eines Vorschlages des Direktoriums durch einen Beschluss des Beirats mit einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen seine Inaktivität festgestellt wird und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
2. Im Falle des Widerspruchs ist der Staat verpflichtet seine Aktivität in einem Zeitrahmen von zwei Monaten wieder aufzunehmen und diese so nachzuweisen, wie es auch bei einer Reservierung und Eintragung gefordert wird. 3. Wird ein Staat innerhalb eines Zeitrahmes von sechs Monaten mehrmals zur Löschung wegen Inaktivität vorgeschlagen und diese durch den Beirat festgestellt, obliegt es den vetoberechtigten Nationen über die Annerkennung eines möglichen Widerspruchs des betroffenen Staates gegen die Löschung zu entscheiden. Wird die Annahme verweigert, in dem sich 2/3 der vetoberechtigten Nationen dafür aussprechen, wird der Staat von der Karte gelöscht. 4. Das Recht auf erneute Eintragung durch einen Antrag nach § 3 (3) wird hiervon nicht berührt. 5. Eine Löschung durch andere Gründe als die in den Abs. 1. genannten ist unzulässig.
Zitat:Alte Fassung
§8 Löschung von der Karte
1. Ein Staat wird gelöscht, wenn
a) er nicht spätestens 60 Tage nach der Kartenplatzreservierung einen Antrag auf Eintragung stellt. Die Reservierung entfällt.
b) er im öffentlichen Forum der Abteilung für Kartographie den Wunsch äußert als inaktiv anerkannt zu werden und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
c) aufgrund eines Vorschlages des Direktoriums durch einen Beschluss der Kartennationen mit einer 2/3 Mehrheit der Stimmen seine Inaktivität festgestellt wird und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
2. Unbeschadet von den Abs. 1 b) und 1 c) bleibt hiervon das Recht auf erneute Eintragung durch einen Antrag nach §3 3. 3. Eine Löschung durch andere Gründe als die in den Abs. 1. genannten ist unzulässig.
.... wurde durch Beschluss des Beirates vom 27.10.2008 angenommen.
Zitat:Die Abstimmung ist beendet mit folgendem Ergebnis:
Es wurden 24 Stimmen abgegeben, alle gültig. Davon entfielen auf
- Ja - 13 Stimmen
Nein - 10 Stimmen
Enthaltung - 1 Stimme
Artikel 8 wird in die Altfassung zurück versetzt.

