27.10.2008, 20:16
Der Antrag ist gültig, aber ich habe feststellen müssen, dass innerhalb der letzten dreißig Tage rund 50 Beiträge verfasst wurden. Aus meiner Sicht ist das kein solides Aktivitätspolster, auf welchen man eine Eintragung vornehmen kann. Eine Ablehnung des Antrages wäre allerdings auch nicht zweckmäßig, d anicht klar ist, wie Aktivität definiert wird. Ich werde den Beirat in dieser Angelegenheit konsultieren und bis dahin das Verfahren hier ruhen lassen.

