19.11.2008, 00:53
Zitat:Original von Stanislav Goldmann
Rein formal geht es hier nicht um eine "Abstimmungen im Beirat" sondern um eine Wahl. Somit gilt hier auch nicht diese Frist.
Ob dieses Namensgezappel ansonsten glücklich ist, wage ich auch mal zu bezweifeln.
Auf Grund des Artikel 1 ..würde mir im August die Wahlteilname verweigert von Bailey und Art 5 mehr oder wenig als Bindend vorgehalten.
Aber natürlich haben sie recht ,es steht ja auch da.."Abstimmung im Beirat ", trosdem habe ich das Mulmige Gefühl im a.....gekniffen zu werden..
Macht nicht s ,danke für die Darstellung Herr Goldmann.

