11.12.2008, 21:34
Zitat:Original von Mehregaan
Targa spricht sich dafür aus, da es bei einer Inaktivitätsfeststellung möglich ist Widerspruch einzulegen und selbst bei einer Löschung ist es wieder möglich sich einzutragen.
Beides IST doch schon möglich, also sicher das Letzte ,nur kann es so sein das man sein "altes" Terr. bei ein neu Antrag nicht zurück bekommen kann.

