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[Antrag] Feststellung der Inaktivität
#5
Zitat:Original von Mehregaan
Nun dann sollte man halt nicht die Widerspruchsfrist verschlafen, ich denk ein gewisses Engagement kann man sich hier von jedem erwarten.

Da bin ich eigentlich voll und ganz ihre Meinung.
Wenn man ohne guten Grund den Widerspruchsfrist verpennt sollte man in das Neuantrags Verfahren Geschickt werden.
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[Kein Betreff] - von Mehregaan - 11.12.2008, 17:44
[Kein Betreff] - von Lisätytären - 11.12.2008, 21:34
[Kein Betreff] - von Mehregaan - 11.12.2008, 21:48
[Kein Betreff] - von Lisätytären - 11.12.2008, 23:29
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[Kein Betreff] - von Carmen I. - 01.01.2009, 17:25
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