28.12.2008, 13:18
Ist ja jetzt alles geklärt. 
Generell gilt: Wenn eine MN durch Inaktivität auffällig wird, werden umfangreiche Erkundigungen an verschiedenen Stellen eingeholt, bevor das Direktorium die MN dem Beirat zur Feststellung der Inaktivität und Löschung vorschlägt.

Generell gilt: Wenn eine MN durch Inaktivität auffällig wird, werden umfangreiche Erkundigungen an verschiedenen Stellen eingeholt, bevor das Direktorium die MN dem Beirat zur Feststellung der Inaktivität und Löschung vorschlägt.

