23.01.2009, 15:10
Vor allem kann man aber einen Antrag beim Direktorium auf Entsperrung einer Wasserfläche stellen, wenn man a) Betroffener ist und b) eine gute Begründung hat, warum keine vorhandene Freifläche genutzt werden kann.
Vorab-Grundsatzdiskussionen lehne ich ab, da es diese bereits bei der Antragstellung auf Sperrung der Wasserflächen gegeben hat.
Vorab-Grundsatzdiskussionen lehne ich ab, da es diese bereits bei der Antragstellung auf Sperrung der Wasserflächen gegeben hat.

