05.03.2009, 01:47
Zitat:Original von Jürgen von StrenglerIch werde das jetzt nicht im Einzelnen raussuchen, allerdings ist die Art der Antwort schon bezeichnend. Es geht nicht darum, dass du dich da zu Wort gemeldet hast, sondern allgemein.
Und....wo habe ICH mich in Såeominen in diese Streit zu Wort gemeldet wenn ich bitten darf??
Link und so damit ein jeder es sehen kann..

