10.04.2009, 13:20
Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Ich stelle also fest, dass keine plausible Erklärung, für mich jedenfalls nicht, vorliegt, warum eine Gebietserweiterung akzeptiert werden sollte
8o Das ist ja ein Kreiselargument. Wenn ein Staat keinen plausiblen Grund für eine Eintragung bringt, gilt das beim Vetostaat als Grund für ein Veto. Was, wenn nun der Antragsteller genauso argumentiert? Wenn er sagt: der Vetostaat nenne keinen plausibler Grund gegen die erweiterung? Dann sagt der Vetostaat: Aber halt, der plausible grund dagegen ist, daß es keinen plausiblen grund dafür gibt. Dann sagt der Antragsteller: Der plausible Grund dafür ist, daß es keinen plausiblen Grund dagegen gibt. ;) Das ginge dann so weiter bis in alle Zeiten. Was gilt denn nun vorrangig? Daß der Antragsteller einen Grund FÜR seinen Antrag liefern muß oder daß der Vetostaat begründen muß, warum er DAGEGEN ist?

