14.04.2009, 20:29
Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Ach, wo steht das denn festgeschrieben? Ich denke es geht nach dem Motto: Wer will was von wem und der kümmert sich dann!
Eben, wer ein Veto einlegen will, der hat sich gefälligst die dafür nötigen Informationen zu beschaffen. Der Antragsteller hat den Vetoberechtigten nicht nachzuweisen, dass sein Veto ungerechtfertigt ist, sondern umgekehrt, der Vetoberechtigte hat die Berechtigung des Vetos nachzuweisen. Ebenso wie die Beweislast im Rechtsstaat nicht beim Angeklagten sondern beim Kläger liegt.
Der Antrag Darusiens ist vollkommen korrekt, dies wird niemand leugnen können.

