14.04.2009, 20:37
"Gefälligst" hat hier keiner was, damit das mal klar ist!
Und was die RL-Klageverfahren betrifft, so muss der Beklagte nach wie vor seine Unschuld beweisen. Einfach sagen, ich wars nicht, ist nicht. Unabhängig davon ist das bei Auskunftsklagen sogar alleinige Sache des Beklagten. Insofern... wollen wir mal darüber nicht weiter debattieren.
So, wie Kartenanträge die Nachweispflicht des Antragstellers beinhalten, so verhält es sich analog auch mit Erweiterungsanträgen, denn in der Sache sind sie identisch: Bei beiden Anträgen möchte der Antragsteller eine Eintragung erreichen.
Und was die RL-Klageverfahren betrifft, so muss der Beklagte nach wie vor seine Unschuld beweisen. Einfach sagen, ich wars nicht, ist nicht. Unabhängig davon ist das bei Auskunftsklagen sogar alleinige Sache des Beklagten. Insofern... wollen wir mal darüber nicht weiter debattieren.

So, wie Kartenanträge die Nachweispflicht des Antragstellers beinhalten, so verhält es sich analog auch mit Erweiterungsanträgen, denn in der Sache sind sie identisch: Bei beiden Anträgen möchte der Antragsteller eine Eintragung erreichen.

