14.04.2009, 20:47
Zitat:Original von August Bebel
Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Ach, wo steht das denn festgeschrieben? Ich denke es geht nach dem Motto: Wer will was von wem und der kümmert sich dann!
Eben, wer ein Veto einlegen will, der hat sich gefälligst die dafür nötigen Informationen zu beschaffen. Der Antragsteller hat den Vetoberechtigten nicht nachzuweisen, dass sein Veto ungerechtfertigt ist, sondern umgekehrt, der Vetoberechtigte hat die Berechtigung des Vetos nachzuweisen. Ebenso wie die Beweislast im Rechtsstaat nicht beim Angeklagten sondern beim Kläger liegt.
Schon mal RL auf einem Amt gewesen? Da musst du als Antragssteller auch alle Infos geben und nicht anders herum, dass der Beamte dir alles aus der Nase ziehen muss.
Auch wenn der Vergleich möglicherweise hinken mag, aber es ist doch kein Problem, die entsprechenden Links zum Forum/Ausgestaltung/Aktivität etc. auch in die Mitteilung zur Eintragung zu stecken.

