14.04.2009, 21:25
Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
"Gefälligst" hat hier keiner was, damit das mal klar ist!
Immer schön mit der Ruhe, niemand brauch hier auf einzelnen Worten rumzureiten.
Zitat:Und was die RL-Klageverfahren betrifft, so muss der Beklagte nach wie vor seine Unschuld beweisen.
Es gilt immer noch die Unschuldsvermutung.
Zitat:Einfach sagen, ich wars nicht, ist nicht.
Natürlich kann er das so lange behaupten wie er lustig ist, er hat sogar das Recht zu lügen. Das Gericht muß seine Schuld feststellen, darauf kommt es an.
Zitat:Insofern... wollen wir mal darüber nicht weiter debattieren.
Wie du willst, du kannst dich auch gerne im Glanze deiner juristischen Kenntnisse sonnen.

Zitat:So, wie Kartenanträge die Nachweispflicht des Antragstellers beinhalten, so verhält es sich analog auch mit Erweiterungsanträgen, denn in der Sache sind sie identisch: Bei beiden Anträgen möchte der Antragsteller eine Eintragung erreichen.
Darusien hat einen im Sinne des Regelwerks gültigen Antrag vorgebracht, dieser beinhaltet jedoch nicht, das wiederhole ich gerne, eine "Bringschuld" zur Vermeidung eines Vetos, wie sie Pixonien hier einfordert.

