14.04.2009, 21:30
Im Gegenzug dazu beinhaltet das Regelwerk keine Verpflichtung zum Nachweis der Behauptungen des Vetoberechtigten. Wer war also jetzt zuerst da, das Huhn oder das Ei?
Sehen wir es außergerichtlich und mehr in Richtung Verwaltung: Wer was will, der hat zu bringen. Ist halt so. Außerdem hatte Pixonien ja nicht gefordert, sondern gebeten. Und ich habe mich halt durchgefragt, um Klarheit ins Wirrwarr zu kriegen und informiert zu sein. Ist doch alles okay, hat ja keiner gebockt. Warum jetzt noch darüber aufregen?
Sehen wir es außergerichtlich und mehr in Richtung Verwaltung: Wer was will, der hat zu bringen. Ist halt so. Außerdem hatte Pixonien ja nicht gefordert, sondern gebeten. Und ich habe mich halt durchgefragt, um Klarheit ins Wirrwarr zu kriegen und informiert zu sein. Ist doch alles okay, hat ja keiner gebockt. Warum jetzt noch darüber aufregen?

