14.04.2009, 21:39
Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Zitat:Original von August Bebel
Zunächst einmal funktionieren Anträge nicht nach dem Prinzip, dass Vetoberechtigte fordern können, jede Einzelheit auf dem Silbertablett serviert zu bekommen, um dann vielleicht gnädigerweise von einem Veto abzusehen, sondern im Gegenteil, die Vetoberechtigten haben sich selbst genauestens über die Erweiterung zu informieren, gegen die sie ein Veto einzulegen gedenken.
Ach, wo steht das denn festgeschrieben? Ich denke es geht nach dem Motto: Wer will was von wem und der kümmert sich dann!
Das Regelwerk sagt: "Ein Veto ist grundsätzlich nachvollziehbar zu begründen."
Das Regelwerk sagt somit ganz eindeutig aus, dass die Vetogeber sich um eine plausible Begruendung ihres Vetos zu kuemmern haben und nicht, dass die antragstellende Nation sich zu verteidigen hat bzw. im Vorhinein saemtliche nur moegliche Eventualitaeten durch zu spielen hat. In Arcor wurde ja sogar schon von einer Person gefordert, dass die Ausgestaltung weitestgehend schon vorhanden sein sollte - incl. groesserer Gemeinden und Staedte!!! Sowas gab es hier noch nie und wuerde auch dem Sinn der OIK - und zwar der freien Entfaltung einer MN - widerstreben.
Zudem wird hier, wie bereits oben erlaeutert, einfach mal die Beweispflicht, welche im Regelwerk eindeutig definiert ist, umgekehrt. So viel mangelnden juristischen Sachverstand haette ich hier niemandem zugetraut...
Und die RL - Vergleiche sind hier auch vollkommen unangebracht. (Merksatz: Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich.) Weder befinden wir uns hier vor Gericht, wo irgendjemand etwas beweisen muesste (die Vetogeber ausgenommen), noch befinden wir uns in einer angestaubten Amtstube, in welcher man die Tante von der Einwohnermeldebehoerde gnaedigst bitten muss, einen neuen Perso ausgestellt zu bekommen.
Dieses ganze Gezeter ist hier auch einfach nur unnuetz. Es wurden Veti eingelegt und es liegt jetzt in der Hand des Direktoriums diese fuer gueltig oder ungueltig zu erachten. Da kann man sich auf den Kopf stellen wie man will. Wer da jetzt meint, dass hierbei Befangenheit, Mauschelei oder was auch immer mit einspielt, der soll sich an den Delegierten seines Vertrauens wenden und ihm einen entsprechenden Regelwerksaenderungsvorschlag zukommen lassen. Diese Diskussion hier kann man sich aber sparen.

