14.04.2009, 21:54
Zitat:Original von Matt Suchard
Zitat:Original von Baron von Strunzim
Nicht "Zur Vetovermeidung" besteht unserer Meinung nach die Bringschuld, sondern damit derjenige, von dem ihr wollt dass er euer Ansinnen versteht, dieses auch barrierefrei kann. woher soll ein Ausenstehender beurteilen können was dazugehört und was nicht?
Und das ist die verquere Ansicht. Der Vetogeber hat entsprechend dem Regelwerk sein Veto vernuenftig zu begruenden. Ist dieses einmal gegeben, entscheidet das Direktorium, ob es angebracht ist oder eben nicht.
Holschuld, Bringschuld, was auch immer Schuld der antragsstellenden Nation gibt es in diesem Prozedere nicht.
Eben das wollen wir einmal - unabhängig vom Veto! - grundsätzlich geklärt wissen

