14.04.2009, 22:31
Suchart hat doch vollkommen Recht. Eine Bringschuld des Antragstellers würde zu der Situation führen, daß ein Staat nicht eintragen darf, obwohl nichts dagegenspircht. Der Vetostaat könnte sagen "Es liegen zwar keine Gründe gegen Eure Eintragung vor, aber es gibt auch keinen Grund für die Eintragung." Gibt es nun keine besonderen Gründe dafür, aber auch keine dagegen, würde ein Veto gültig sein. Das hieße, obwohl nichts gegen den Antrag spricht, darf der Antragsteller kein neues Gebiet eintragen. Wie sinnlos ist das denn? Gründsätzlich darf jeder auf die Karte, wenn nichts dagegenspricht. Das Veto hat eine Schutzfunktion und wenn ein Vetostaat nicht Gefahr läuft beschädigt zu werden, dann ist sein Veto ungültig.

