06.05.2009, 00:02
Ansonsten könnte DB auch erstmal zwei Anträge stellen:
a) Gebietsverkleinerung
b) Gebietsreservierung
Antrag a würde dann sofort eingetragen.
Antrag b ebenso, da man laut Regelwerk nur für Eintragungen einen Vetostaat benötigt.
Sobald das Attekarisches Reich dann erfolgreich eingetragen ist,
stellt DB für das neue Gebiet Antrag auf Eintragung.
Dann müsste das Direktorium nicht extra noch drüber diskutieren.
a) Gebietsverkleinerung
b) Gebietsreservierung
Antrag a würde dann sofort eingetragen.
Antrag b ebenso, da man laut Regelwerk nur für Eintragungen einen Vetostaat benötigt.
Sobald das Attekarisches Reich dann erfolgreich eingetragen ist,
stellt DB für das neue Gebiet Antrag auf Eintragung.
Dann müsste das Direktorium nicht extra noch drüber diskutieren.

