05.06.2009, 21:59
Sagen Sie mal Herr Strengler, haben Sie es immer noch nicht begriffen? Über die Gültigkeit eines Vetos entscheidet in der OIK das gewählte und zum Zeitpunkt des Vetoeinlegens amtierende Direktorium als Gesamtheit.
Es gibt weder die Möglichkeit, die Zusammensetzung dieses Entscheidungsorgans nach eigenen Wünschen zusammenzustellen (oder einzelne Mitglieder daraus zu entfernen), noch diese Entscheidung auf einen Zeitpunkt nach der Wahl eines neuen Direktoriums zu verschieben. Auch die Übertragung der Entscheidung auf den Beirat sieht unser Regelwerk nicht vor und ist damit nicht realisierbar.
Wenn Sie das immer noch nicht begriffen haben sollten, wäre das schlimm genug. Wenn Sie das jedoch einfach nicht akzeptieren können, sollten Sie sich wirklich die Frage gefallen lassen, ob Sie hier in der OIK noch richtig sind.
Es gibt weder die Möglichkeit, die Zusammensetzung dieses Entscheidungsorgans nach eigenen Wünschen zusammenzustellen (oder einzelne Mitglieder daraus zu entfernen), noch diese Entscheidung auf einen Zeitpunkt nach der Wahl eines neuen Direktoriums zu verschieben. Auch die Übertragung der Entscheidung auf den Beirat sieht unser Regelwerk nicht vor und ist damit nicht realisierbar.
Wenn Sie das immer noch nicht begriffen haben sollten, wäre das schlimm genug. Wenn Sie das jedoch einfach nicht akzeptieren können, sollten Sie sich wirklich die Frage gefallen lassen, ob Sie hier in der OIK noch richtig sind.

