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Historische rechten ,aber was wenn??
#7
Es ist tatsächlich so, dass das bisherige attekarische Gebiet erweitert wurde. Insoweit ist meine Aussage, dass möglicherweise gar kein Antrag auf "Eintragung" hätte gestellt werden müssen, was ein Veto unzulässig gemacht hätte, falsch.

Allerdings bleibt der Fakt bestehen, dass Attekarien an der Stelle bereits seit drei Jahren (können auch nur zwei sein, will mich da jetzt nicht so genau festlegen, weil das alte Attekarienforum nicht mehr existiert) eingetragen ist. Dem zu Folge handelte es sich um eine Gebietserweiterung.

Eine Gebietserweiterung mit einem inhaltlichen Veto a la "die passen da nicht hin" zu belegen, muss abgelehnt werden. Sie passen dahin, weil sie schon "immer" dort waren und das Medinat ha_Eretz hinzugekommen ist.... trotz kultureller Unterschiede!

Die Entscheidung des Direktoriums bleibt daher bestehen. Sollte es weiterhin Differenzen in der Auffassung bezüglich der Rechtmäßig der Entscheidung des Direktorums geben, kann ein Antrag auf Rücknahme der Entscheidung gestellt werden, welcher vom Beirat zu diskutieren und zu entscheiden ist.

Weitere Diskussionen außerhalb eines solchen Antrages führen zu nichts, so dass darum gebeten wird, sie ad acta zu legen!

Vielen Dank!
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[Kein Betreff] - von Hanno Vittorio Franchese - 09.06.2009, 23:05
[Kein Betreff] - von Lisätytären - 09.06.2009, 23:21
[Kein Betreff] - von Hanno Vittorio Franchese - 09.06.2009, 23:24
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