20.12.2005, 11:30
Das Gebiet, auf welches erweitert werden soll, existiert nicht. Insofern "Unmöglichkeit der Leistung" => Ablehnung.
Die "Ausnahmeregelung" bezieht sich auf freie Flächen, Landflächen wohlgemerkt, nicht Wasserflächen. So sehe ich das.
Die "Ausnahmeregelung" bezieht sich auf freie Flächen, Landflächen wohlgemerkt, nicht Wasserflächen. So sehe ich das.

