20.12.2005, 15:18
Zitat:Original von Carmen de Mora-TrauensteinWo bitte steht das? Und wie war das dann bei Narapul :rolleyes:
Das Gebiet, auf welches erweitert werden soll, existiert nicht. Insofern "Unmöglichkeit der Leistung" => Ablehnung.
Die "Ausnahmeregelung" bezieht sich auf freie Flächen, Landflächen wohlgemerkt, nicht Wasserflächen. So sehe ich das.

