20.08.2009, 19:11
Zitat:Original von Hendrik Wegland
"von 30 Tagen" lässt einen gewissen Interpretationsspielraum, der genau das zulässt.
Ihr macht das doch bewusst, kurze Aktivität, dann ein Jahr Pause um dann richtig auf die Kacke hauen zu können und mit den Beiträgen von 2008 direkt auf die Karte zu kommen.
Nicht mit mir.
Interpretationsspielraum? Ich weiß nicht, auf was für einem Grammateion Sie waren, aber wenn es einen solchen gäbe (und es gibt ihn nicht, denn in dubio pro reo[sic!]), dann hätte der Antragssteller ihn auch. Nochmal: Ihr Urteil ist schlicht rechtswidrig und scheitert schon am Textverständnis ihres eigenen Regelwerkes.
Zitat:Ihr macht das doch bewusst, kurze Aktivität, dann ein Jahr Pause um dann richtig auf die Kacke hauen zu können und mit den Beiträgen von 2008 direkt auf die Karte zu kommen.
Beweise. Schriftlich! Ansonsten: Amtsmißbrauch.

