25.08.2009, 06:25
Das ist das übliche Problem, dass man Dinge von 2 Seiten sehen kann.
Wenn, wäre, gewesen sein könnte. etc pp.
Auch nicht gerade eine umwerfende Beweisführung
Zitat:Die Frage, die sich hier aber stellt, ist, ob nicht seine Privatmeinung für die letztliche (möglicherweise vorgeschobene) Auslegung ausschlaggebend gewesen sein könnte, sprich also, ob er in einem ansonsten gleichgelagerten Fall, aber mit ihm genehmeren Antragstellern nicht anders entschieden hätte und den Antrag anstandslos genehmigt hätte.
Wenn, wäre, gewesen sein könnte. etc pp.
Auch nicht gerade eine umwerfende Beweisführung

