25.08.2009, 07:01
Wenn sich noch einmal die fragliche Passage ansieht:
Kann man dann noch annehmen, daß die betreffende Person gewillt ist, streng nach dem Kartenregelwerk zu handeln? Ist es da letztlich entscheidend, ob er nach dem Kartenregelwerk gehandelt hat, wenn er doch ganz offensichtlich sein Wirken durch "moralische Pflichten" legitimiert, die aber nirgends im Regelwerk vorkommen? Darf jemand dann noch Direktor sein?
Mir scheint, das rechtfertigt die Erklärung des Mißtrauens. Ob man sie denn auch aussprechen will ist eine andere Frage, denn ich glaube ja durchaus, daß der Vizedirektor für Kartenanträge der Ansicht war, im Sinne der Allgemeinheit zu handeln, unabhängig davon was ihn nun letztlich bewegt hat so zu handeln wie er gehandelt hat.
Zitat:Was ich ja gemacht habe, also auf jede weitere Diskussion werde ich nicht eingehen, als Vizedirektor für Kartenanträge habe ich auch die moralische Pflicht, fragwürdige Länder, darunter zählt Neroberg aufgrund der Beleidigungssim dort (Beweise kann sich dort jeder selber anschauen bzw. weiß man das ja eh aus der Vergangenheit auf dem MdM und hier), abzulehnen.
Kann man dann noch annehmen, daß die betreffende Person gewillt ist, streng nach dem Kartenregelwerk zu handeln? Ist es da letztlich entscheidend, ob er nach dem Kartenregelwerk gehandelt hat, wenn er doch ganz offensichtlich sein Wirken durch "moralische Pflichten" legitimiert, die aber nirgends im Regelwerk vorkommen? Darf jemand dann noch Direktor sein?
Mir scheint, das rechtfertigt die Erklärung des Mißtrauens. Ob man sie denn auch aussprechen will ist eine andere Frage, denn ich glaube ja durchaus, daß der Vizedirektor für Kartenanträge der Ansicht war, im Sinne der Allgemeinheit zu handeln, unabhängig davon was ihn nun letztlich bewegt hat so zu handeln wie er gehandelt hat.

