23.12.2005, 00:00
Zitat:Original von Suzanne deVega
Mijn Damen en Heren,
in der entsprechenden Regel der OIK heisst es wortwörtlich, ich zitiere:
§6 Gebietserweiterungen
3. Eine Gebietserweiterung ist nur dort zulässig, wo mindestens 1 Staat ein Vetorecht besitzt. Bei Besiedlung eines neuen Kontinents oder einer Insel die weit vom Festland entfernt liegt, muss die Kartenkommission hiervon eine Ausnahme erlauben.
- Zitat Ende -
Es heiist dort nicht kann oder sollte sondern muss.
Da wir als Delegierte den Regeln zu folgen haben, müssen wir diese Ausnahme erlauben.
Ganz gleichgültig von unseren persönlichen Empfindlichkeiten, denn die tun hier nichts zur Sache.
Wir können nun auch nicht an der Regel herumdeuten und sie so wie sie uns genehm wäre zurechtlegen.
Wir können nur tun was die Regel uns gebietet. Im Zweifel für den Antragsteller.
Entsprechende Regel sollte nachdem die Ausnahme erlaubt wurde und die Anträge damit erledigt sind neu überdacht werden.
Zitiere mich dazu mal selbst:
Zitat:Die Formulierung "muss die Kartenkommission hiervon eine Ausnahme erlauben" ist unglücklich gewählt, da der Eindruck entstehen könnte, daß der Beirat keine Wahl hätte und zustimmen müßte. Dann jedoch wäre diese Regelung sinnlos und man könnte sie weglassen und einfach solchen Eintragungen immer gleich stattgeben. Daher gehe ich davon aus, daß damit gemeint ist, daß die Eintragung nur dann erfolgen kann, wenn der Beirat zuvor zugestimmt hat. Das "muss" ist also keine Pflicht für den Beirat, sondern eine Bedingung für die Eintragung.
Es gibt, denke ich, zwei Interpretationsmöglichkeiten für das "muss".

