23.12.2005, 11:34
Zitat:Original von Suzanne deVega
Mijn Damen en Heren,
in der entsprechenden Regel der OIK heisst es wortwörtlich, ich zitiere:
§6 Gebietserweiterungen
3. Eine Gebietserweiterung ist nur dort zulässig, wo mindestens 1 Staat ein Vetorecht besitzt. Bei Besiedlung eines neuen Kontinents oder einer Insel die weit vom Festland entfernt liegt, muss die Kartenkommission hiervon eine Ausnahme erlauben.
- Zitat Ende -
Es heiist dort nicht kann oder sollte sondern muss.
Da wir als Delegierte den Regeln zu folgen haben, müssen wir diese Ausnahme erlauben.
Ganz gleichgültig von unseren persönlichen Empfindlichkeiten, denn die tun hier nichts zur Sache.
Wir können nun auch nicht an der Regel herumdeuten und sie so wie sie uns genehm wäre zurechtlegen.
Wir können nur tun was die Regel uns gebietet. Im Zweifel für den Antragsteller.
Entsprechende Regel sollte nachdem die Ausnahme erlaubt wurde und die Anträge damit erledigt sind neu überdacht werden.
- Fehler berichtigt -
Die Ausnahme bezieht sich meines Erachtens aber auf bereits in die Karte eingezeichnete Landflächen. Da ist diese Ausnahme auch gerechtfertigt.
Sie bezieht sich nach meinem Verständnis aber nicht auf neu einzuzeichnende Landflächen. Beweis für diese "These" ist m. E. die vorhergehende Aussage über das Vetorecht. Solange eine Nation vorhanden ist, die ein Vetorecht hat, hat die Kartenkommission keinen Einfluss auf die Zustimmung. Erst, wenn rundherum keine vetoberechtigte Nation vorhanden ist, hat die Kartenkommission zu entscheiden und "muss" dann eine Ausnahme erlauben.

