16.09.2009, 00:58
Zitat:Original von Stanislav Goldmann
Völlig unabhängig davon, was Ihr jetziger Antrag konkret umsetzt, wird die Ewigkeitsklausel eliminiert. Danach ist es dann ohne Probleme möglich, beliebige neue Löschregeln einzuführen.
Auch wenn Sie also im ersten Schritt keine Löschungen mehr zulassen, so zerstören Sie doch gleichzeitig den Schutz für die Zukunft. Das ist inakzeptabel und unrechtens.
Mit etwas andere Wörter ist es genau das was ich Sidd als meine "Befürchtung" und grund zur Ablehnungs dieses Antrags vorgehalten habe.

