16.09.2009, 19:45
Zitat:Original von Stanislav Goldmann
@Sidd: es geht nicht um die Person des Antragstellers bei möglichen Folgen seines Antrags in der Zukunft. Der Antragsteller des Folgeantrags mag ja jemand gänzlich anderer sein.
Aber das Anträge von manchen gerne unbedacht "aus der Hüfte geschossen" werden, das lernt man eben mit der Zeit. Das hat dann wieder etwas mit der Person des Antragstellers zu tun ... ;-)
Werter Herr Goldmann,
ich meinte auch eher andere Delegierte, die es explizit damit begründet habe.
Ihren Gedanken finde ich absolut unterstützenswert, daher auch (wenn auch in Klammern) meine zweite Formulierung

Aber was ist denn nun mit der Ewigkeitsklausel Kollege Gried?
Ein einfaches Ja würde den Verlauf der Debatte entscheidend verändern und die größten Bedenken ausräumen. Denn andere sachliche Argumente habe ich bislang nicht entdecken können (oder übersehen).

