17.09.2009, 00:03
Ich halte die idee von Sidd mba den Ewigkeits klausel für gut als ausgangspunkt.
Das mit den Veto's ? nein danke also.
Ich sehe mehr in das einschrenken der Veto Berrechtigung und zwa auf die Staaten die ein neu Staat direkt angrenzen..den die geht es Simulations technisch auch an, anderen eher weniger.
Ich sehe §2 etwa so:
§2 Nur die Direkt an den neuen Staat grenzenden Länder sind Veto berechtigt .
Ein Veto muss in 7 Tagen nach der Antragstellung des Neustaat erfolgen
Betrifft Antragstellung nach § 4 (3) Kartenregelwerk .
2.1 Ein Veto ist nur zulässig wen es erhoben wirt gegen ein Staat der sich Negativ und Pöblerisch verhält gegenüber den Nachbaren.
Der begriff "Negativ" ist hier zu sehen als "Basis struktuell" Negativ .
2.2 Vetii mit inhaltlich andere Begrundungen sint nicht zuläsig.
2.3 Ein Veto kann zu jeder Zeit zurück genommen werden.
2B Auch das Direktorium kann ein Veto einlegen muss sich aber auch an den 7 Tagen termien halten.
2B1 Das Direktorium darf einmalig..der Veto termien mit 7 Tagen verlängeren.
Das mit den Veto's ? nein danke also.
Ich sehe mehr in das einschrenken der Veto Berrechtigung und zwa auf die Staaten die ein neu Staat direkt angrenzen..den die geht es Simulations technisch auch an, anderen eher weniger.
Ich sehe §2 etwa so:
§2 Nur die Direkt an den neuen Staat grenzenden Länder sind Veto berechtigt .
Ein Veto muss in 7 Tagen nach der Antragstellung des Neustaat erfolgen
Betrifft Antragstellung nach § 4 (3) Kartenregelwerk .
2.1 Ein Veto ist nur zulässig wen es erhoben wirt gegen ein Staat der sich Negativ und Pöblerisch verhält gegenüber den Nachbaren.
Der begriff "Negativ" ist hier zu sehen als "Basis struktuell" Negativ .
2.2 Vetii mit inhaltlich andere Begrundungen sint nicht zuläsig.
2.3 Ein Veto kann zu jeder Zeit zurück genommen werden.
2B Auch das Direktorium kann ein Veto einlegen muss sich aber auch an den 7 Tagen termien halten.
2B1 Das Direktorium darf einmalig..der Veto termien mit 7 Tagen verlängeren.

