17.09.2009, 10:34
Wenn man das "Sinnlos" komplitzierter nennt..ja dann glaube ich doch das sie ihr eigne Karten Orga auf machen sollten.
§7 Vetorecht
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1. Nur die Direkt an den neuen Staat grenzenden Länder sind Veto berechtigt .
Ein Veto muss in 7 Tagen nach der Antragstellung des Neustaat erfolgen
Betrifft Antragstellung nach § 4 (3) Kartenregelwerk .
Bei Gebietserweiterung oder Terr umgestaltung gelten die selbe Veto bedingungen.
2B Auch das Direktorium kann ein Veto einlegen muss sich aber auch an den 7 Tagen termien halten.
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3. Über die Stichhaltigkeit, Gültigkeit und Zulässigkeit eines Vetos entscheidet das Direktorium der OIK. Die Entscheidung ist zu begründen und ist bindend für alle Beteiligten.
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4. Ein Veto ist nur zulässig wen es erhoben wirt gegen ein Staat der sich Negativ und Pöblerisch verhält gegenüber den Nachbaren.
Der begriff "Negativ" ist hier zu sehen als "Basis struktuell" Negativ
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5.1 Das Direktorium darf einmalig..der Veto termien mit 7 Tagen verlängeren.
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6 Ein Veto kann zu jeder Zeit zurück genommen werden.
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7Das wirt sache der Antragsteller und die Vetoberrechtigten..
§7 Vetorecht
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1. Nur die Direkt an den neuen Staat grenzenden Länder sind Veto berechtigt .
Ein Veto muss in 7 Tagen nach der Antragstellung des Neustaat erfolgen
Betrifft Antragstellung nach § 4 (3) Kartenregelwerk .
Bei Gebietserweiterung oder Terr umgestaltung gelten die selbe Veto bedingungen.
2B Auch das Direktorium kann ein Veto einlegen muss sich aber auch an den 7 Tagen termien halten.
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3. Über die Stichhaltigkeit, Gültigkeit und Zulässigkeit eines Vetos entscheidet das Direktorium der OIK. Die Entscheidung ist zu begründen und ist bindend für alle Beteiligten.
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4. Ein Veto ist nur zulässig wen es erhoben wirt gegen ein Staat der sich Negativ und Pöblerisch verhält gegenüber den Nachbaren.
Der begriff "Negativ" ist hier zu sehen als "Basis struktuell" Negativ
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5.1 Das Direktorium darf einmalig..der Veto termien mit 7 Tagen verlängeren.
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6 Ein Veto kann zu jeder Zeit zurück genommen werden.
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7Das wirt sache der Antragsteller und die Vetoberrechtigten..

