06.10.2009, 08:32
Der neue Vohrschlag von Herr Gried.
Gesamtregelwerk der Organisation für internationale Kartographie
I Eintragungsbedingungen für Staaten
§1 Jeder Staat muss sich sichtbar in seiner Webpräsenz zur Virtualität bekennen.
II Eintragungsverfahren
§1 Der eintragungswillige Staat stellt seinen Antrag direkt im Antragsforum.
§2 Alle zukünftigen Nachbarstaaten des eintragungswilligen Staates beziehungsweise alle Staaten innerhalb einer Region, falls der eintragungswillige Staat an keinen bestehenden Staat grenzt, haben ein Vetorecht.
§3 Zusätzlichen kann jeder Staat der Region eine regionale Abstimmung beantragen. Hierbei zählt die Mehrheit der offen abzugebenden Stimmen, ob die Region ein Veto gegen den eintragungswilligen Staat einlegt.
§4 Verstreicht die Woche ohne Widerspruch, so ist der Staat einzutragen.
§5 Erweiterungen eines Staates erfolgen nach demselben Prinzip.
III Löschung eines Staates
§1. Ein Staat wird gelöscht, wenn
a) er im öffentlichen Forum der Abteilung für Kartographie den Wunsch äußert als inaktiv anerkannt zu werden und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
b) aufgrund eines Vorschlages des Kartenbeauftragten durch einen Beschluss der Kartennationen mit einer 2/3 Mehrheit der Stimmen seine Inaktivität festgestellt wird und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
§2. Unbeschadet von den §1 a) und 1 b) bleibt hiervon das Recht auf erneute Eintragung durch einen Antrag nach II. Eine Löschung durch andere Gründe als die in den §1. genannten ist unzulässig.
IV Regionen der OIK
§1 Die Region Nordwest-Terek'Nor umfasst die Planquadrate zwischen A1, N1, A7 und N7.
§2 Die Region Nordost-Terekt'Nor umfasst die Planquadrate zwischen O1, Z1, O11 und Z11.
§3 Die Region Süd-Terek'Nor umfasst die Planquadrate zwischen A8, N8, A15, und N15.
§4 Die Region Orceanisches Meer umfasst die Planquadrate zwischen O12, Z12, O20 und Z20.
§5 Die Region Micronationaler Ozean umfasst die Planquadrate zwischen A16, N16, A21 und N21.
§6 Die Region Samaria umfasst die Planquadrate zwischen A22, N22, A31 und N31.
§7 Die Region Arethanien umfasst die verbleibenden Planquadrate.
V Vorwahlen der OIK
§1 Jeder neue Staat bekommt eine vierstelllige Vorwahl zugeteilt, die sich aus 0, der Nummer seiner Region gemäß der Reihenfolge aus III und der Anzahl der bisherigen Staaten der Region+1 zusammensetzt.
VI Verwaltung der OIK
§1 Die Staaten der OIK wählen einen Kartenverantwortlichen, der die Karte der OIK pflegt. Dieser bleibt bis zur konstruktiven Neuwahl oder Rücktritt im Amt.
§2 Die Veränderung dieser Ordnung erfolgt durch ein einfaches Mehrheitsvotum.
____________________________________________________________________
Also mit : **Paragraph 6 Absatz 2 Die Veränderung dieser Ordnung erfolgt durch ein einfaches Mehrheitsvotum.** kann man also auch
Paragraph 3 die absatzen 1 und 2 mit bez. auf Löschung eines Staates ohne problem ändern oder sogar völlig nichtig erklären lassen.
Gesamtregelwerk der Organisation für internationale Kartographie
I Eintragungsbedingungen für Staaten
§1 Jeder Staat muss sich sichtbar in seiner Webpräsenz zur Virtualität bekennen.
II Eintragungsverfahren
§1 Der eintragungswillige Staat stellt seinen Antrag direkt im Antragsforum.
§2 Alle zukünftigen Nachbarstaaten des eintragungswilligen Staates beziehungsweise alle Staaten innerhalb einer Region, falls der eintragungswillige Staat an keinen bestehenden Staat grenzt, haben ein Vetorecht.
§3 Zusätzlichen kann jeder Staat der Region eine regionale Abstimmung beantragen. Hierbei zählt die Mehrheit der offen abzugebenden Stimmen, ob die Region ein Veto gegen den eintragungswilligen Staat einlegt.
§4 Verstreicht die Woche ohne Widerspruch, so ist der Staat einzutragen.
§5 Erweiterungen eines Staates erfolgen nach demselben Prinzip.
III Löschung eines Staates
§1. Ein Staat wird gelöscht, wenn
a) er im öffentlichen Forum der Abteilung für Kartographie den Wunsch äußert als inaktiv anerkannt zu werden und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
b) aufgrund eines Vorschlages des Kartenbeauftragten durch einen Beschluss der Kartennationen mit einer 2/3 Mehrheit der Stimmen seine Inaktivität festgestellt wird und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
§2. Unbeschadet von den §1 a) und 1 b) bleibt hiervon das Recht auf erneute Eintragung durch einen Antrag nach II. Eine Löschung durch andere Gründe als die in den §1. genannten ist unzulässig.
IV Regionen der OIK
§1 Die Region Nordwest-Terek'Nor umfasst die Planquadrate zwischen A1, N1, A7 und N7.
§2 Die Region Nordost-Terekt'Nor umfasst die Planquadrate zwischen O1, Z1, O11 und Z11.
§3 Die Region Süd-Terek'Nor umfasst die Planquadrate zwischen A8, N8, A15, und N15.
§4 Die Region Orceanisches Meer umfasst die Planquadrate zwischen O12, Z12, O20 und Z20.
§5 Die Region Micronationaler Ozean umfasst die Planquadrate zwischen A16, N16, A21 und N21.
§6 Die Region Samaria umfasst die Planquadrate zwischen A22, N22, A31 und N31.
§7 Die Region Arethanien umfasst die verbleibenden Planquadrate.
V Vorwahlen der OIK
§1 Jeder neue Staat bekommt eine vierstelllige Vorwahl zugeteilt, die sich aus 0, der Nummer seiner Region gemäß der Reihenfolge aus III und der Anzahl der bisherigen Staaten der Region+1 zusammensetzt.
VI Verwaltung der OIK
§1 Die Staaten der OIK wählen einen Kartenverantwortlichen, der die Karte der OIK pflegt. Dieser bleibt bis zur konstruktiven Neuwahl oder Rücktritt im Amt.
§2 Die Veränderung dieser Ordnung erfolgt durch ein einfaches Mehrheitsvotum.
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Also mit : **Paragraph 6 Absatz 2 Die Veränderung dieser Ordnung erfolgt durch ein einfaches Mehrheitsvotum.** kann man also auch
Paragraph 3 die absatzen 1 und 2 mit bez. auf Löschung eines Staates ohne problem ändern oder sogar völlig nichtig erklären lassen.

