11.10.2009, 15:15
Der Antrag ist abgelehnt, Begründung:
§5
6. Ein Eintrag eines geteilten Staatsgebietes ist nicht zulässig, wobei Staaten mit einer Verteilung aller zugehörigen Staatsgebiete innerhalb aneinander grenzender Planquadrate als eine Landmasse gewertet werden.
Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.
§5
6. Ein Eintrag eines geteilten Staatsgebietes ist nicht zulässig, wobei Staaten mit einer Verteilung aller zugehörigen Staatsgebiete innerhalb aneinander grenzender Planquadrate als eine Landmasse gewertet werden.
Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.

