30.12.2005, 10:18
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erhebe als OIK-Delegierte hiermit Einspruch gegen das sogenannte Gebietserweiterungsverfahren von Dreibürgen.
Begründung:
Der wesentlich früher gestellte Antrag, darüber zu befinden, ob die ehemaligen ratelonischen Länder in ihrer Gesamtheit befristet geschützt werden, wurde nicht behandelt oder gar unterdrückt.
Ich halte es für unzulässig, wenn nun ein später gestellter Antrag, der diese Landmasse betrifft, bevorzugt und ohne Einbindung der OIK-Delegiertenschaft behandelt wird.
ich erhebe als OIK-Delegierte hiermit Einspruch gegen das sogenannte Gebietserweiterungsverfahren von Dreibürgen.
Begründung:
Der wesentlich früher gestellte Antrag, darüber zu befinden, ob die ehemaligen ratelonischen Länder in ihrer Gesamtheit befristet geschützt werden, wurde nicht behandelt oder gar unterdrückt.
Ich halte es für unzulässig, wenn nun ein später gestellter Antrag, der diese Landmasse betrifft, bevorzugt und ohne Einbindung der OIK-Delegiertenschaft behandelt wird.

