19.10.2009, 18:10
In Badoslowanien heißt es in der Verfassung dazu:
"In besonders schweren Fällen kann der Oberste Gerichtshof die Todesstrafe verhängen insbesondere bei Staatsverrat und schwersten kriminellen Delikten. Die Todesstrafe wird nur nach Zustimmung des Poglovniks verhängt, der auch das Begnadigungsrecht ausübt"
Bisher wurde die Todesstrafe noch nie angewandt.
"In besonders schweren Fällen kann der Oberste Gerichtshof die Todesstrafe verhängen insbesondere bei Staatsverrat und schwersten kriminellen Delikten. Die Todesstrafe wird nur nach Zustimmung des Poglovniks verhängt, der auch das Begnadigungsrecht ausübt"
Bisher wurde die Todesstrafe noch nie angewandt.

