20.10.2009, 20:25
Zitat:Original von Fritz Grimpen
De jure: Nein
Ich würde den Artikel 1 der Verfassung "Jeder Bürger hat das Recht auf Eigentum, Freiheit und Leben. Dieses Recht verwirkt er bei Hochverrat. " so deuten, daß eine Todesstrafe bei Hochverrat ausgesprochen werden kann, diese also nicht abgeschafft wurde.

