21.10.2009, 18:14
Im Großfürstentum Malinec ist die Todesstrafe vorhanden. Diese kann jedoch nur in folgenden Fällen ausgesprochen werden: Hoch- und Landesverrat, Mord (immer bei Mord an Groß- oder Landesfürsten) und Völkermord. Die Todesstrafe wird wie folgt durchgefhürt:
Zitat:§8: Todesstrafe
(1) Bei Schwerstverbrechen kann die Todesstrafen verhängt werden.
(2) Der Adel und Soldaten werden durch Erschießen, die Bürger durch den Strang hingerichtet.
(3) Das Todesurteil muss stets durch den Großfürsten bestätigt werden.

