04.11.2009, 08:24
Wie gesagt ist m. E. dieser Punkt etwas strittig.
Denn wenn die Wahl um 23.50 gestartet wäre, wäre das Ende am selben Tag und zur selbten Zeit gewesen.
Es sind dann ebenfalls 7 Kalendertage - aber an und für sich lediglich 6 Tage und 10 Minuten.
Meiner Meinung nach ist die Wahl nach der GO somit nicht gültig. Als Vergleich braucht man sich nur die entsprechenden Paragraphen zwecks Zugang (bspw. Schreiben) in den deutschen Gesetzesbüchern nachschlagen...
Aber das hat ja letztendlich das Direktorium zu entscheiden.
Denn wenn die Wahl um 23.50 gestartet wäre, wäre das Ende am selben Tag und zur selbten Zeit gewesen.
Es sind dann ebenfalls 7 Kalendertage - aber an und für sich lediglich 6 Tage und 10 Minuten.
Meiner Meinung nach ist die Wahl nach der GO somit nicht gültig. Als Vergleich braucht man sich nur die entsprechenden Paragraphen zwecks Zugang (bspw. Schreiben) in den deutschen Gesetzesbüchern nachschlagen...
Aber das hat ja letztendlich das Direktorium zu entscheiden.

