01.12.2009, 13:54
Nun, ein Kandidat der im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreicht, stützt sich aber auch auf eine breitere Mehrheit und genießt auch das Vertrauen. Sollte im 1. Wahlgang niemand diese Mehrheit erreichen, so treten im 2. Wahlgang die beiden bestplatzierten gegeneinander an.
Wir haben doch beim letzen mal gesehen was passiert, wenn Direktoren nicht die Mehrheit der Delegierten hinter sich hat. Mit 35% der Stimmen lässt es sich nicht so gut arbeiten, wie mit 55%.
Das ist meine Ansicht.
Wenn es aber gewünscht ist, dass der erste Wahlgang und die einfache Mehrheit reicht, dann kann man es eben so lassen. Das kann aber zu einer Mehrfachwahl führen und eben jene Gründe siehe oben.
Wir haben doch beim letzen mal gesehen was passiert, wenn Direktoren nicht die Mehrheit der Delegierten hinter sich hat. Mit 35% der Stimmen lässt es sich nicht so gut arbeiten, wie mit 55%.
Das ist meine Ansicht.
Wenn es aber gewünscht ist, dass der erste Wahlgang und die einfache Mehrheit reicht, dann kann man es eben so lassen. Das kann aber zu einer Mehrfachwahl führen und eben jene Gründe siehe oben.

