03.12.2009, 06:39
Nachdem seit meinem Amtsantritt vor gut zwei Wochen diverse "Anfeindungen", primär aus einer Ecke, kein Ende nehmen bin ich es nun langsam leid.
Aus diesem Grund habe ich folgenden Entschluss gefasst:
1. Die Delgierten, welche mit meiner Arbeit nicht zufrieden sind, haben ja nach der GO Artikel 4 Punkt 7 die Möglichkeit, mir das Amt vor Ende der offiziellen Dauer zu entziehen.
2. Nachdem dies bis jetzt, trotz meiner scheinbar überragenden Inkompetenz des Amtes gegenüber, nicht erfolgt ist, biete ich denjenigen eine zweite Alternative.
Wenn in diesem Thread zwei Delegierte sich offiziell dazu aussprechen, dass ich von meinem Amt zurücktreten soll, dann werde ich dies tun und nach Artikel 4 Punkt 8 Neuwahlen einleiten.
Bezüglich der zweiten Alternative setze ich eine Postingfrist bis zum 10.12.2009 - 07:00 Uhr morgens fest.
Wenn bis zu diesem Zeitpunkt zwei / mehrere Delegierte für meinen Rücktritt plädieren, dann werde ich dies am 10.12. offiziell vollziehen und Neuwahlen einleiten.
(Vorausgesetzt, Carmen und alle anderen sehen dies Vorgehen als GO-Konform an und es wird mir der Prozess zur Wahleinleitung erklärt. Jedoch interpretiere ich Artikel 4 Punkt 9 der GO entsprechend.)
aktuelle GO
Aus diesem Grund habe ich folgenden Entschluss gefasst:
1. Die Delgierten, welche mit meiner Arbeit nicht zufrieden sind, haben ja nach der GO Artikel 4 Punkt 7 die Möglichkeit, mir das Amt vor Ende der offiziellen Dauer zu entziehen.
2. Nachdem dies bis jetzt, trotz meiner scheinbar überragenden Inkompetenz des Amtes gegenüber, nicht erfolgt ist, biete ich denjenigen eine zweite Alternative.
Wenn in diesem Thread zwei Delegierte sich offiziell dazu aussprechen, dass ich von meinem Amt zurücktreten soll, dann werde ich dies tun und nach Artikel 4 Punkt 8 Neuwahlen einleiten.
Bezüglich der zweiten Alternative setze ich eine Postingfrist bis zum 10.12.2009 - 07:00 Uhr morgens fest.
Wenn bis zu diesem Zeitpunkt zwei / mehrere Delegierte für meinen Rücktritt plädieren, dann werde ich dies am 10.12. offiziell vollziehen und Neuwahlen einleiten.
(Vorausgesetzt, Carmen und alle anderen sehen dies Vorgehen als GO-Konform an und es wird mir der Prozess zur Wahleinleitung erklärt. Jedoch interpretiere ich Artikel 4 Punkt 9 der GO entsprechend.)
aktuelle GO

