03.12.2009, 18:36
Zitat:1. Wahlen sind 14 Tage vor Beginn im Foyer der OIK öffentlich auszuschreiben. Im Ausschreibungsthread erfolgen die Veröffentlichung der Kandidaturen, die Vorstellung der Bewerber und Diskussionen dazu. Bei vorgezogenen Wahlen gemäß Artikel 4 Absätze 3 oder 4 verkürzt sich die Ausschreibungsfrist auf 7 Tage.
2. Vor dem Antrag auf eine Abstimmungen im Beirat ist den Delegierten mindestens 14 Tage Gelegenheit zu geben, zum Thema über welches abgestimmt werden soll in einem separaten Thread im Beiratsbereich zu diskutieren. Die Diskussion wird mit Beginn der Abstimmung beendet.
3. Wahlen und Abstimmungen dauern volle 7 Tage.
4. Wahlen und Abstimmungen finden in den dafür vorgesehenen Bereichen des Beirats statt und werden vom Exekutivdirektor geleitet.
5. Wahlen finden grundsätzlich geheim statt.
6. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen. Auf Antrag eines Delegierten, welcher von weiteren 4 Delegierten unterstützt wird, erfolgt eine Abstimmung geheim. Der Antrag kann nur bis zum Beginn einer Abstimmung gestellt werden.
7. Bei öffentlicher Abstimmung, ist bei der Stimmabgabe das abstimmende Mitgliedsland anzugeben. Editierte oder kommentierte Stimmabgaben sind als ungültig zu werten. Gleiches gilt für mehrfache Stimmabgabe eines Mitgliedslandes.
8. Gewählt ist die Person, die im ersten Wahlgang die Mehrheit der abgegeben Stimmen auf sich vereinen kann.
9. Wenn im ersten Wahlgang keine Person die Stimmmehrheit erreicht, so treten im zweiten Wahlgang die zwei Personen mit den meisten Stimmen gegeneinander an. Hierbei gilt die relative Mehrheit.
Sollte einer der beiden verbliebenen Kandidaten seine Kandidatur zurückziehen erfolgt eine Neuausschreibung der Wahlen. Die Ausschreibungsfrist beträgt in diesem Falle 7 Tage. Die Stichwahl wird wiederholt, bis ein Kandidat gewählt ist.
Also bei 8. gilt die einfache Mehrheit wenn ich das richtig sehe. Heißt: wer die meisten Stimmen hat, auch unter 50%, gilt als gewählt. Es kommt nur zur Stichwahl, wenn 2 Kandidaten gleichauf liegen.
Punkt 9 wurde dahingehend erweitert, dass man die relative Mehrheit braucht, also sind Enthaltungen egal (nicht wie in 8. hier muss man mehr Ja Stimmen haben als Enthaltungen). Aber die Stichwahl kann nun wiederholt werden, wenn sie in einem Patt verläuft.
Natürlich kann das neue Verfahren eine permanente Pattsituation auch nicht beheben, aber wir führen endlich die Stichwahl ein, die so viele gefordert haben, die eben bisher nicht vorhanden war.
Wir mussten immer wieder neu auschreiben und das dauerte immer wieder eine Ewigkeit.
Es wäre hier aber nun zu überlegen: wenn einer zurück tritt, schreiben wir dann ganz neu aus, was Zeit braucht, oder aber lassen wir den 3. Platzieren aufrücken und ihn gegen einen der Bestplatzierten antreten?

