14.12.2009, 16:31
Zitat:Original von Chun Dao
nachdem Carmen netterweise die gesamten entscheidenden Artikel der GO gepostet hat, musste ich die Abstimmung einleiten.
Das ist falsch!
Nach dem offensichtlich war, dass der Antrag zur Feststellung der Inaktivität Narapuls gar nicht hätte gestellt werden dürfen, da es sich bei Narapul nicht um eine souveräne MN handelt, hätte zumindest in der Hinsicht der Antrag vom Antragsteller zurück gezogen werden müssen. Denn eine Feststellung der Inaktivität von Teilstaaten ist nicht zulässig laut GO. So die analoge Anwendung des entsprechenden Artikels.
Zitat:Nach mehrfachem durchlesen der GO habe ich nirgends einen Passus gefunden, der es dem ED erlaubt, eine Abstimmung nach Ablauf der Diskussionsfrist zu verweigern.
Ebenso ist nirgends festgelegt, dass der ursprüngliche Antrag der Diskussionsgrundlage eigenmächtig vom ED vor der Abstimmfrist abgeändert werden darf.
Kann man so sehen. Da der Antrag aber vom Direktorium kam, war diesem sehr wohl erlaubt ihren Antrag in der ursprünglichen Form abzuändern, respektive zurück zu nehmen. Und nichts anderes habe ich mit meinem ersten Hinweis darauf erreichen wollen.
EDITH: Link eingefügt

