15.12.2009, 15:16
Zitat:7. Auf Antrag eines Vertreters und Unterstützung des Antrages durch weitere vier abstimmungsberechtigte Vertreter kann der Beirat einem Mitglied des Direktoriums während seiner Amtszeit das Amt dadurch entziehen, dass er mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen einen Nachfolger wählt. Die Amtszeit des Nachfolgers verkürzt sich auf die Zeitspanne bis zur nächsten regulären Wahl.
Daraus folgt:
1. Antrag auf Neuwahl des Direktors stellen.
2. Antrag zur Diskussion im Beirat freigeben.
3. Unterstützer und neuen Direktor suchen.
4. Neuwahl einleiten.
5. Ergebnis abwarten.
Es ist also alles bis hierher regelkonform, außer dass der Antrag noch immer nicht dem Beirat vorgelegt wurde. HIER ist eine Diskussion absolut unzulässig!

