24.12.2009, 12:30
Natürlich darfst Du Misstrauensanträge stellen soviel Du Lust hast. Ändert aber nichts daran dass die Argumentation die Du bislang anführst nicht schlüssig ist
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[Diskussion] "Amtsenziehungsantrag" "gegen" bzw. auf den Exekutivdirektor
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